Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

AVRB der Handeys GmbH

1. Gegenstand und Anwendbarkeit der Vertrags- und Reisebedingungen

1.1 Diese Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns für Pauschalreisen und sonstige Reisedienstleistungen aus dem Reiseveranstaltungsangebot, welches im jeweiligen Prospekt, dem Internet oder anderswo veröffentlicht ist.

1.2   Die AVRB unterscheiden zwischen Pauschalreisen und sonstigen Reisedienstleistungen. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschliesst: Beförderung, Unterbringung oder andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.

1.3   Werden Ihnen durch die Buchungsstelle oder über eine unserer Websites Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungserbringer vermittelt, sind wir nicht Vertragspartner, sondern lediglich Vermittler, und es gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Für zusätzlich vermittelte Transportleistungen (Flugscheine, Schiff-, Bahn-, Busbillette, Miete von Fahrzeugen etc.) sowie für alle anderen Leistungen, die von Dritten erbracht werden, gelten die Vertrags- und Reisebedingungen sowie die Haftungsbeschränkungen des jeweiligen Transportunternehmens, Dienstleistungserbringers oder Vermieters. In all diesen Fällen beschränkt sich unsere Leistung als Vermittler darauf, Ihnen gegen Entgelt (Auftragspauschale und Vermittlungsprovision) die von Drittparteien (Reiseveranstalter, Transportunternehmen und andere Leistungserbringer) angebotenen Leistungen entsprechend Ihrem Auftrag zu vermitteln. Unsere eigene Leistung beschränkt sich in diesen Fällen auf die pflichtgemässe Vermitt-lung des entsprechenden Vertrages und, bei entsprechender Vollmacht Ihrerseits, auf dessen Abschluss in Ihrem Namen. Wir übernehmen in diesen Fällen keinerlei Haftung für die von den Drittparteien erbrachten Leistungen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer persönlichen, telefonischen, schriftlichen oder elektronischen (online) Anmeldung (Buchung) zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.

2.2 Erfolgt Ihre Buchung zunächst provisorisch (Option), kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns – vorbehältlich Ihrer früheren ausdrücklichen und definitiven Zustimmung – spätestens zustande, wenn Sie nicht innert drei Werktagen nach dem Tag der provisorischen Buchung diese persönlich, telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Buchungsstelle annullieren.

2.3 Mit der Buchung bestätigen Sie, die AVRB (Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen) verstanden und vorbehaltlos anerkannt zu haben.

2.4 Die buchende Person erklärt mit dem Abschluss der Buchung, dass sie volljährig (18 Jahre) und damit voll handlungsfähig ist. Falls die Buchung von einer minderjährigen Person getätigt wird, können wir in keinem Fall dafür haftbar gemacht werden. Für den Zugriff auf die Webseite sind ausschliesslich die Benutzer und/oder Eltern oder Erziehungsberechtigten verantwortlich. Sollten minderjährige Personen bei einer missbräuchlich getätigten Buchung trotz allem die gebuchten Leistungen beziehen wollen, können diese durch die Leistungspartner (Fluggesellschaft, Hotel, etc.) verweigert werden. Die Folgen und Kosten einer missbräuchlichen Buchung müssen von der minderjährigen Person selbst, von seinen Eltern oder den Erziehungsberechtigten solidarisch getragen werden.

2.5 Nach der Buchung erhalten Sie über Ihre Buchungsstelle die Reisebestätigung, die alle wesentlichen Vertragsangaben über die von Ihnen gebuchten Leistungen enthält. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Buchung ab, muss das sofort gemeldet werden. Bei Rückmeldungen die mehr als 24h hinausgehen, können wir leider keine Korrekturen vornehmen. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung des Reisepreises) annehmen. Möchten Sie nach Ablauf der gewährten Gültigkeitsfrist des Angebots trotzdem allfällige Änderungen vornehmen, sind diese gemäss den Bestimmungen in Ziffer 7 kostenpflichtig.

2.6 Zur Sicherheit und im Interesse von Reisenden behalten wir uns ausdrücklich vor, nach unserer Beurteilung der Reisetauglichkeit den Abschluss des Vertrages zu verweigern. Allfällig aufgelaufene oder zusätzliche Kosten werden in Rechnung gestellt.

3. Leistungen

3.1 Wir verpflichten uns, die versprochenen Leistungen der Reise gemäss der Leistungsbeschreibung in der zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen Ausschreibung und der Bestätigung sorgfältig zu erfüllen. Bei Widersprüchen ist die Bestätigung ausschlaggebend.

3.2 Für die zu erbringende Leistung ist ausschliesslich unsere Publikation im jeweiligen Prospekt, Inserat oder im Internet massgebend. Die in unseren Publikationen verwendeten Fotos dienen ausschliesslich zur Veranschaulichung und stellen keine Zusagen dar. Besondere Leistungen müssen deshalb in der jeweiligen Ausschreibung beschrieben und in der Bestätigung aufgeführt sein. Andere Prospekte (Hotelprospekte und anderes, nicht von uns produziertes Informationsmaterial), Internet-Seiten von Leistungsanbietern oder eigene Anfragen beim Leistungspartner sind nicht Gegenstand des Reisevertrages; wir haften nicht für die darin enthaltenen Angaben.

3.3 Die Leistungen beginnen am jeweils publizierten bzw. bestätigten Abflug-, Abfahrts- oder Einsteigeort. Für das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selbst verantwortlich.

3.4 Sonderwünsche sind nur verbindlich und Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich in der Bestätigung akzeptiert und einzeln aufgeführt werden.

3.5 Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich, den für die Reise vereinbarten (Pauschal-) Preis sowie allfällige im (Pauschal-) Preis nicht inbegriffene Sonderleistungen (z.B. Versicherungsprämien, Sicherheits- und Flughafentaxen, Visagebühren, Exkursionen, Gebühren für fakturierte Extraleistungen) zu bezahlen, die Zahlungsmodalitäten einzuhalten, die notwendigen, persönlichen Reisedokumente zu besorgen und die jeweils gültigen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-und Gesundheitsbestimmungen des Reiselandes einzuhalten.

3.6 Bei Schiffsreisen bilden die Leistungen des Schiffsarztes keinen Vertragsbestandteil. Kostenfrei ist einzig die Prophylaxe gegen bzw. die Behandlung von Seekrankheit sowie die Behandlung infolge von der verantwortlichen Reederei bzw. ihren Mitarbeitern verursachten Unfällen, die an Bord bzw. während der von der Reederei veranstalteten Landausflügen geschehen. In allen anderen Fällen berechnet der Arzt für seine Inanspruchnahme ein Honorar. Die abgegebenen Medikamente werden dem Reisenden ebenfalls in Rechnung gestellt.

4. Preise

4.1 Wo nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken. Es kann vorkommen, dass einzelne Reisen in einer Fremdwährung (z. B. in Euro) publiziert werden. Für die Berechnung des definitiven Reisepreises gilt der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Buchung. Falls Sie Ihre Reise direkt online buchen, wird der Reisepreis automatisch in Schweizer Franken ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass der Kurs zwischen dem Zeitpunkt der Kursabfrage und der Buchung ändern kann. Werden für einzelne Personengruppen (z.B. Kinder, Senioren) Vergünstigungen etc. angeboten, ist für die Preisberechnung die Anzahl der vollzahlenden Reiseteilnehmer massgebend. Ist zum Beispiel der Aufenthalt eines Kindes im gleichen Doppelzimmer wie die Eltern kostenlos, wird der Preis auf der Basis von zwei vollzahlenden Personen errechnet. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise können Sie unserer Ausschreibung beim jeweiligen Angebot bzw. der dazugehörigen Preisliste entnehmen. Die Gültigkeit der ausgeschriebenen Preise für die Verlängerungen und die maximale Aufenthaltsdauer können beschränkt werden.

4.2 Die publizierten Preise eines Angebotes (z.B. im Katalog, Prospekt, Internet) werden mit der Neuausgabe des gleichen Angebotes (z.B. im Katalog, Prospekt, Internet) für neu buchende Kunden ungültig. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Bei Pauschalarrangements ist – Ausnahmen sind entsprechend aufgeführt – für die Preisberechnung das Abflugdatum, bei den übrigen Angeboten (Ausnahmen gemäss Ausschreibung) das Datum des Leistungsbezugs entscheidend. Die ausgeschriebenen Pauschalpreise des jeweilig letzten Abflugs gemäss Winter- oder Sommerprospekt sind für eine Aufenthaltsdauer von höchstens einer Woche gültig. Danach gelten die Preise und Bedingungen der Folgesaison.

4.3 Bei einzelnen Angeboten oder Reisearten (z.B. bei individuellen Reisen) werden statt Fix- oft Richtpreise publiziert. Wegen den schwankenden Wechselkursen sind Preisänderungen möglich. Den tagesaktuellen Preis erfahren Sie bei der Buchung.

4.4 Die ausgeschriebenen Preise gelten ausschliesslich für Kunden mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz. Für alle anderen Kunden kann es sein, dass die Hoteliers in bestimmten Fällen eine vor Ort zu leistende Nachzahlung zum ausgeschriebenen Preis einfordern. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass bei der Buchung die korrekten Namen und Wohnadressen der tatsächlich Reisenden angegeben werden. Die Buchungsstelle und die Reisenden sind für die Einhaltung der Bestimmung verantwortlich.

4.5 Es kann vorkommen, dass einzelne Leistungen (z.B. Flüge, Hotels) zum publizierten Datum zu den publizierten Preisen nicht mehr verfügbar oder ausgebucht sind. In solchen Situationen empfehlen wir Ihnen von uns aus oder auf Nachfrage eine aufpreispflichtige, gleiche oder ähnliche Leistung.

4.6 Ihre Buchungsstelle kann zusätzlich zum publizierten Reisepreis eine Service respektive Beratungsgebühr oder Auftragspauschale sowie Kostenanteile für die Reservierung und Bearbeitung verrechnen

4.7 Bei Internet-Buchungen von Flügen sind wir nur Vermittler im Sinne von Ziffer 1.3. Der Vertrag mit der Fluggesellschaft kommt mit der Ausstellung der Tickets durch uns zustande.

4.8 Buchungs- und Servicegebühren

4.8.1 Für Buchungen von Nur-Landarrangements (z.B. Buchung der Unterkunft oder der Rundreise ohne ausgeschriebene Flugleistung), welche als Pauschalreisen publiziert sind, für kurzfristige Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise), die Rückfragen erfordern, für Reisen mit einem individuellen Aufenthalt (z.B. 1 Woche mit Hotel, 2. und 3. Woche ohne Hotel) sowie für Reisen, die Sie in Abänderung der Ausschreibung – sofern möglich – individuell gestalten möchten, gelten je nach Angebot folgende Regeln: Entweder werden für solche Angebote spezielle Preise (z.B. pro Person, pro Tag/Nacht/Woche) publiziert oder wir verrechnen eine Buchungsgebühr. Die Details erfahren Sie bei der Offertstellung.

4.8.2 Kinderermässigungen

Massgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermässigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung und bei reinen Flugangeboten (Charter bzw. Linienflug) werden für Kinder unter 2 Jahren eine Pauschale vom Reiseveranstaltet belastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, allfällige Differenzen zwischen dem bezahlten und dem korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100 nachträglich zu erheben. Falls ein Kind unter 2 Jahren nach dem Abflug und vor der Rückreise das 2. Altersjahr erreicht, muss für den Rückflug ein Sitzplatz gebucht und bezahlt werden.

5. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung und die Prämie für die gebuchten Versicherungsleistungen fällig und der Buchungsstelle umgehend zu entrichten. Sie beträgt 30 % des gesamten Reisepreises. Die Restzahlung hat spätestens 4 Wochen vor Abreise zu erfolgen. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Abreise ist der Gesamtbetrag bei Vertragsabschluss fällig. Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigen uns, den Reisevertrag ohne weitere Fristansetzung zu kündigen und die noch nicht bezogenen Reiseleistungen zu verweigern. Durch die Kündigung entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten. Für individuell zusammengestellte Reisen oder für Gruppenreisen können andere Bedingungen gemäss der Offerte bzw. Buchungsbestätigung zur Anwendung kommen. Der gesamte Reisepreis für Online-Buchungen und für Sonderangebote wird, soweit nicht anders vereinbart, vollständig 10 Tage nach der Reservierung respektive dem Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Bei allfälligen Rückzahlungen von Teil- oder Gesamtzahlungen aller Art an Sie (z.B. wegen Leistungsänderungen, Annullierung) schulden wir Ihnen keinen Zins.

6. Preisänderungen

Es ist möglich, dass die in den Prospekten, Katalogen etc. und im Internet publizierten Preise verändert werden müssen, insbesondere in folgenden Fällen:

– Bei nachträglichen Preiserhöhungen oder Tarifänderungen unabhängiger Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge) seit dem Zeitpunkt der Drucklegung des Angebotes respektive des Vertragsabschlusses.
– Bei Erhöhung oder Neueinführung staatlicher Abgaben und Gebühren (z.B. Sicherheits- und Flughafentaxen).
– Bei Erhöhung von Steuern oder öffentlichrechtlichen Gebühren (z.B. Sicherheits- und Flughafentaxen oder Hafengebühren).
– Bei Wechselkursänderungen seit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die gebuchte Veranstaltermarke verteuert hat.

In diesen Fällen behalten wir uns vor, Preiserhöhungen weiter zu belasten, jedoch bis spätestens 32 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin. Wir werden Ihnen die Preisänderungen umgehend bekanntgeben.

7. Sie können nicht reisen oder ändern den Auftrag

7.1 Annullierung

Falls Sie die Reise am vereinbarten Reisetermin nicht antreten können, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle also der Handeys GmbH unverzüglich persönlich, mittels eingeschriebenem Brief oder E-Mail und unter Beilage respektive separater Rücksendung bereits ausgehändigter Reisedokumente mitteilen. Die Annulationsankündigung ist erst nach Rückbestätigung von der Handeys GmbH als erhalten zu betrachten. Der Veranstalter kann, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung («Annullierungskosten oder Stornokosten») in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Annullierungskosten sind – ab dem Buchungsdatum gerechnet – nachstehend unter Ziffer 7.1.1 ff. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn meist pro Person oder verrechneter Leistungseinheit in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis oder als Pauschale aufgeführt. Zusätzlich verrechnen wir nebst einem Selbstbehalt (Bearbeitungsgebühren) von CHF 100 pro Person, höchstens jedoch CHF 200 pro Auftrag*), auch die Prämie für die von Ihnen abgeschlossene Reiseversicherung.*) Besteht ein Auftrag aus mehreren Dossiers oder Vorgängen, in denen die Kundendaten aufgeführt werden, wird der oben angegebene Selbstbehalt von CHF 200 pro Dossier oder Vorgang verrechnet.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang zwingend Ziffer 9. «Reiseversicherung und -schutz» und die Versicherungsangebote in der Ausschreibung (z.B. Katalog, Preisliste, Internet). Beim Abschluss einzelner Versicherungsangebote, welche die Annullierungskosten decken, werden nebst den Annullierungskosten auch die Bearbeitungsgebühren (Selbstbehalt) von der Reiseversicherung übernommen. Bei Nichtbezug der Leistung oder Nichtantritt der Reise (Noshow), zu spätem Erscheinen am Abflug- oder Abreiseort bzw. Verpassen des Abflugs oder der Abfahrt wegen ungenügender Reisepapiere etc. verrechnen wir 100 % des Arrangement- oder Leistungspreises. Ihre Buchungsstelle kann zusätzlich Kostenanteile für die Beratung und Bearbeitung verrechnen (siehe Ziffer 4.6). Für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung bei uns oder Ihrer Buchungsstelle massgebend.

7.1.1 Standardregel

Pauschalreisen, Lastminute-Angebote, einzelne Bestandteile von Pauschalreisen, wie Nur-Flug- oder Nur-Landarrangements (Mietwagen-, Rundreisen, Kurztouren etc.), Charter Nur-Flug, Nur-Hotel, Ferienwohnungen/-häuser, Appartements oder Caravan Parks bei Eigen-, Bus- und Bahnanreise; Motorradrundreisen, Golfpakete:

– Direkt nach Buchun bis 31. Tag vor Reiseantritt 50 %
– 30 – 15 Tage vor Reiseantritt 80 %
– Am Abreisetag bis zu 14. Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen100 %

7.1.2 Für spezielle Linienflugtarife (z.B. auch aus Vielflieger-, Mei-len-, Bonus- oder anderen Kundenbindungsprogrammen), für alle im Internet gebuchten Linienflüge und für Buchungen von Flügen mit Low Cost Carriern gelten die von den Flugge-sellschaften festgelegten Annullierungsbedingungen je nach Tarifart. Die Bedingungen werden Ihnen vor, respektive bei der Buchung und /oder mit der schriftlichen Bestätigung mit-geteil

7.2 Änderungen und Umbuchungen

Für Umbuchungen des Reisedatums, des Reisezieles, des Ortes, des Reiseantritts oder der Unterkunft nach Vertragsabschluss belasten wir Sie mit einer Gebühr von CHF 100 pro Person, jedoch höchstens CHF 200 pro Auftrag. Für die gleichen Änderungen innerhalb der Annullierungsfristen gemäss Ziffer 7.1 sind zusätzlich die dort genannten Annullierungskosten geschuldet. Änderungen oder Umbuchungen – oft im Zusammenhang mit Teilannullierungen – können Mehrkosten verursachen (z.B. von Doppel- auf Einzelzimmer, Nichterreichen der Anzahl Vollzahler pro Zimmer), die zu Ihren Lasten gehen. Die Fluggesellschaften verfügen je nach Tarif über strenge Bedingungen in Bezug auf Änderungen, Umbuchungen usw. vor und nach der Erstellung der Flugscheine. Allfällig von den Fluggesellschaften oder anderen Leistungsträgern verlangte Spesen dieser Art werden Ihnen nebst der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flugumbuchungen behält sich der Veranstalter zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr vor.

8. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht oder nicht vertragsgemäss beenden – Vorzeitiger Abbruch

Sofern Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen vorzeitig abbrechen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder der nicht beanspruchten Leistungen. Wir werden jedoch nach Möglichkeit von Ihnen nicht beanspruchte Leistungen zurückerstatten, sofern und soweit uns diese von den Leistungsträgern rückerstattet werden. Wir sind berechtigt, eine nach dem uns dabei entstehenden Aufwand bemessene Bearbeitungsgebühr (min. CHF 100 pro Person) in Abzug zu bringen. Verweigerung der Landeerlaubnis und der Einreise, Kosten der Weiterreise wird auf einer Schiffs- oder Flugreise die Landung oder – auch bei einer Flugreise – Ihre Einreise und/oder die Einfuhr Ihres Gepäcks in den vorgesehenen Hafen oder das Land verweigert, weil Sie die entsprechenden Bestimmungen verletzt haben, können Hilfeleistungen soforn es uns Möglich ist durchgeführt werden. Sie haben uns beid der Weiterreise entsprechendes Entgelt zu bezahlen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen Aufwendungen zu ersetzen. Für eine solche Weiterreise gelten diese Reisebedingungen sowie bei speziellen Reisen die allfälligen abweichend publizierten oder ergänzenden Bedingungen (vgl. Ziffer 1.1).

9. Wir können die Reise nicht wie vereinbart durchführen oder müssen diese vorzeitig abbrechen

9.1 Programmänderungen, Nichtdurchführung, Reiseabbruch

9.1.1 Programmänderungen

Es kann sich gemäss unserer Beurteilung als notwendig erweisen, nach Vertragsabschluss das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen wie Unterkunft, Transportmittel, Fluggesellschaften, den Abflug- resp. Ankunftsflughafen, den Auslauf- resp. Ankunftshafen sowie Flug- oder Abfahrtszeiten zu ändern, wenn höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. wegen der besonderen Gegebenheiten in der Luft- oder Schifffahrt) es erfordern. Bei erheblichen Änderungen bemühen wir uns, Ihnen eine nach unserem Ermessen objektiven Gesichtspunkten mindestens gleichwertige Ersatzleistung anzubieten, welche den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigt. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich, erfolgt keine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen zurück, sondern lediglich eine Gutschrift auf Ihrem Kundenkonto, welches wir intern für Sie anlegen. Als Veranstalter sind wir verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Ersatzprogramms besteht nicht. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen. Die auf dem Flugbillett angegebenen Flugzeiten gelten als vorgesehen. Aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung zu Katalogpreisen oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Falls die Sitzplatzreservierung bei Flugreisen nicht eingehalten wird, erstatten wir Ihnen die Reservierungsgebühr – allenfalls anteilig – zurück.

9.1.2 Nichtdurchführung einer Reise

Liegen Gründe vor, welche die Durchführung einer Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen, Konkurs des Leistungserbringers, oder Verweigerung von Landerechten, Bewilligungen etc. oder Umstände, die aus unserer Sicht zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen könnten, haben wir als Veranstalter das Recht, die Reise auch kurzfristig zu annullieren. Wir bemühen uns in diesem Fall, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich, erfolgt keine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen zurück, sondern lediglich eine Gutschrift auf Ihrem Kundenkonto, welches wir intern für Sie anlegen. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Ersatzprogramms besteht nicht. Sollte der Leistungserbringer Konkurs anmelden(das kann der Veranstalter, die Fluggesellschaft, das Hotel, die Transfergesellschaft, die Mietwagengesellschaft sein) verfallen alle Leistungsansprüche von dieser Gesellschaft. Es kann keine Rückerstattung oder Gutschrift ein Kundenguthaben angelegt werden. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.

9.1.3 Abbruch einer Reise – Im Allgemeinen

Muss aus den unter Ziffer 9.1.2 genannten Gründen die Reise oder der Aufenthalt abgebrochen werden, bemühen wir uns, die Reiseteilnehmer so schnell wie möglich in ein anderes Feriengebiet oder in die Schweiz zurückzubringen. Wir sind berechtigt, vor der Rückerstattung Ihrer Zahlung unsere nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.

9.1.4 Abbruch einer Reise – Besondere Gegebenheiten der Schifffahrt

Muss ein Schiff aus von uns nicht zu vertretenden Gründen in Quarantäne, haben Sie selbst die Kosten für Ihren Unterhalt zu tragen. Sind Sie an Bord und werden Sie dort verpflegt, haben Sie die entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

9.1.5 Kündigung

Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung von unserer Seite von Ihnen nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn Sie sich in solchem Masse vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie als Störer selbst. Der Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschliesslich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger, werden Ihnen jedoch angerechnet.

9.2 Mindestbeteiligung

Für gewisse Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach Reise unterschiedlich sein kann und beim Angebot publiziert ist. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer, können wir die Reise bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin absagen. Wir informieren Sie so schnell wie möglich, wenn zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen eine nach unserem Ermessen objektiven Gesichtspunkten mindestens gleichwertige Ersatzleistung anzubieten, welche den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigt. Ist das Ersatzprogramm gemäss unserem Katalogpreis günstiger, vergüten wir Ihnen den Preisunterschied. Preisänderungen zu Ihren Lasten sind im Rahmen von Ziffer 6 zulässig. Sollte das Ersatzprogramm teurer werden, sind wir ermächtigt, einen Kleingruppen-Zuschlag zu erheben. Ist ein Ersatzprogramm nicht möglich, erfolgt keine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen zurück, sondern lediglich eine Gutschrift auf Ihrem Kundenkonto, welches wir intern für Sie anlegen. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Ersatzprogramms besteht nicht. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.

10. Haftungsbestimmungen

10.1 Haftungsausschluss

10.1.1 Wir haften nicht für Leistungen von Drittparteien (Reiseveranstalter; Transportunternehmen und andere Leistungserbringer), die wir entsprechend Ihrem Auftrag nur vermittelt haben und wo wir nicht Vertragspartei sind (vgl. Ziff. 1.3 AVRB).

Unsere Haftung beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Erbringung der Vermittlungsleistung. Ausserhalb des Pauschalarrangements können am Reiseziel örtliche Veran-staltungen, Ausflüge und weitere Dienstleistungen gebucht werden, die aufgrund lokaler Gegebenheiten mit besonderen Risiken verbunden sind oder besondere physische Vorausset-zungen verlangen. Sie buchen solche Veranstaltungen auf Ihr eigenes Risiko. Wir sind nicht Ihre Vertragspartei. Wir lehnen dafür sowie für von Ihnen von der Reiseleitung gewünschte Dienstleistungen ausserhalb des Pauschalarrangements jegliche Haftung ab, sofern für solche Angebote nicht ausdrücklich wir oder unsere örtliche Vertretung als Veranstalter oder Dienstleistungserbringer verantwortlich zeichnen.

10.1.2 Wir übernehmen keine Haftung, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

– Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise.
– Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind.
– Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten, namentlich Streiks, Flugverspätungen, politische Unruhen, Naturkatastrophen und behördliche Massnahmen.

Wir haften überdies nicht für Programmänderungen gemäss Ziffer 10, bemühen uns jedoch, Ihnen eine nach unserem Ermessen objektiven Gesichtspunkten mindestens gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.

10.1.3 Haftung bei Schiffsreisen

Sofern wir bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen oder ausführenden Beförderers zukommt, richtet sich unsere Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Unfälle und Erkrankungen (Personenschäden)

Für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, welche von uns beauftragten Unternehmen verursacht wurde, haftet die entsprechende Gesellschaft, die für diese Umstände verantwortlich ist. Sie müssen Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen direkt abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche in der Höhe auf die Summe beschränkt, welche sich aus den jeweils anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergibt. Eine weitergehende Haftung von uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Siehe auch Ziff. 11.

10.3 Informationen zu Flugreisen

Die Beförderung im internationalen Luftverkehr unterliegt hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommens und des Warschauer Abkommens unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie im Internet unter www.icao.int. Entschädigungsansprüche für Nichtbeförderung, Flugannullierungen und -verspätungen richten sich u.a. nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Rates vom 11.02.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste. Zusätzlich zum eigenen Recht hat die Schweiz die Fluggastrechte der Europäischen Union (EU) übernommen. Beachten Sie unter anderem Ziffer 12.3 und www.bazl.admin.ch, Rubrik «Sicherheit».

10.4 Einkäufe

Wir lehnen jede Haftung für Verträge ab, die Sie während einer Reise mit Händlern oder Verkäufern für Waren oder Dienstleistungen abschliessen.

10.5 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)

Bei übrigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden) haften der dafür verantwortlicher, Wir sind nicht für das Verhalten der von uns beauftragen Drittunternehmen haftbar. Ihre Schadenersatzansprüche müssen Sie gegenüber diesen Unternehmen direkt an diese abtreten. Bei Schäden und Verlusten, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche in der Höhe auf die Summe beschränkt, welche sich aus den jeweils anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergibt. Eine weitergehende Haftung unsererseits ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

10.6 Versicherungsschutz

Unsere Haftung ist gemäss diesen Haftungsbestimmungen beschränkt, ebenso die Haftung der Fluggesellschaften oder übrigen Transportunternehmungen, die sich nach den internationalen Abkommen bzw. nationalen Gesetzen richten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Transportunternehmungen in verschiedenen Ländern mangels gesetzlicher Grundlagen nur über einen ungenügenden Versicherungsschutz für Unfälle, Gepäckverlust oder – beschädigung etc. verfügen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Versicherungsschutz zu prüfen und allenfalls für die Dauer der Reise eine entsprechende Reiseversicherung abzuschliessen, wie z.B. eine Reisegepäck-, Reisezwischenfall-, Reiseunfall- und/oder Reisekrankenversicherung. Verfügen Sie über eine private Versi-cherungsdeckung für Annullierungskosten, können Sie bei Ihrer Buchungsstelle eine Verzichtserklärung verlangen.

11. Beanstandungen/Ersatzansprüche

11.1 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten (Mitwirkungspflicht).

11.2 Wird eine vereinbarte Leistung mangelhaft oder überhaupt nicht erbracht, sind Sie berechtigt und verpflichtet, unverzüglich bei unserer Reiseleitung oder örtlichen Vertretung (z.B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung) sofortige und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Wir bemühen uns in Ihrem Interesse um geeignete Lösungen. Ist Abhilfe oder eine angemessene Lösung innert 48 Stunden nicht möglich, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Kann eine gleichwertige Ersatzleistung nicht erbracht werden, haben Sie Anspruch auf eine Preisminderung in der Höhe des objektiven Minderwertes der erbrachten Leistung im Verhältnis zur vereinbarten Leistung oder, gegen entsprechenden Nachweis, auf Ersatz der Kosten bei eigener Abhilfe im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Falls ein Leistungsmangel eintritt oder Ihnen die Fortsetzung der Reise oder des Aufenthaltes wegen schwerwiegender Mängel nicht mehr zugemutet werden kann, müssen Sie Ihre Beanstandung von unserer Reiseleitung oder örtlichen Vertretung schriftlich bestätigen lassen. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche und ähnliche Ansprüche (z.B. Genugtuung) gültig anzuerkennen. Ihre Beanstandung und die schriftliche Bestätigung der Mängelanzeige unserer Reiseleitung oder örtlichen Vertretung sowie allfällige Beweismittel sind uns zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche unverzüglich, spätestens aber bis 30 Tage nach Ihrer Rückkehr (bei Pauschalreisen) respektive nachdem Bezug der Leistung (bei Individualreisen und -leistungen) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Beanstandung selbst verfassen, um allfällige Ansprüche nicht zu gefährden. Zeigen Sie Ihre Beanstandungen nicht unverzüglich vor Ort an und machen Sie Ihre Ansprüche nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Rückkehr respektive nach dem Bezug der Leistung (bei Individualreisen und -leistungen) bei uns geltend, verwirken Sie Ihre allfälligen Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Preisminderung, Kündigung des Vertra-ges, Schadenersatz und Genugtuung.

11.3 Schäden, Verluste oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck bei Flugreisen müssen nach Ankunft an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens, mittels Schadensanzeige (P.I.R) bei der zuständigen Fluggesellschaft oder Vertretung angezeigt werden. Fluggesellschaften lehnen Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden oder zu spät erfolgt ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

11.4 Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwohnungen / -häu-sern/Appartements unverzüglich bei dem in den Reiseunterlagen angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Sollte der Man-gel nicht wie gewünscht beseitigt werden, sind Sie verpflichtet, sich mit der nächstgelegenen Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters in Verbindung zu setzen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen Ihnen keine An-sprüche zu. Die Ausführungen gemäss Ziffer 12.2 gelten ergänzend.

12. Reisegarantie

Wir sind als Reiseveranstalter Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge.

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen

13.1 Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen in einem allfälligen Transit- und im Bestimmungsland sind Sie selbst verantwortlich. Für Angehörige anderer Staaten gibt u.a. das Konsulat eines allfälligen Transit- und des Reiselandes Auskunft. Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen, Inseraten usw. und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich durch Ihre Buchungsstelle weitergehend orientieren. Die Kontakte der ausländischen Vertretungen in der Schweiz finden Sie unter www.eda.admin.ch; Rubrik «Vertretungen». (Änderungen vorbehalten).

13.2 Wir und die Buchungsstelle haften nicht für die rechtzeitige Erteilung notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung und das rechtzeitige Eintreffen bei Ihnen, wenn Sie uns oder die Buchungsstelle mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns respektive der Buchungsstelle zu verantworten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem Zeitraum von bis zu 8 Wochen rechnen.

13.3 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Annullierungskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen bei nachweislich schuldhafter Falsch- oder Nichtinformation durch uns oder die Buchungsstelle.

13.4 Entnehmen Sie bitte der Ausschreibung oder erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder die Identitätskarte (Personalausweis) genügt. Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass oder die Identitätskarte für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Der Reisepass muss ausserhalb Europas vielfach mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein. Kinder müssen ab Geburt einen eigenen Ausweis durch ihre gesetzlichen Vertreter beantragen lassen. Für Informationen über die Ausweisformalitäten siehe www.bap.admin.ch oder www.schweizerpass.ch

13.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften. Auch bei der Rückkehr in die Schweiz; siehe www.zoll.ch / Rubrik «Zollinformation Private».

16.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt. Informationen entnehmen Sie der Reiseausschreibung oder erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle. Für medizinische Empfehlungen und Ratschläge zur Gesundheitsvorsorge und Einschätzung des Gesundheitsrisikos verweisen wir Sie an Ihren Hausarzt, an reisemedizinisch erfahrene Ärzte oder Tropenmediziner, die reisemedizinischen Informationsdienste oder das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

13.7 Wir, die Buchungsstelle übernehmen keine Haftung, falls Sie wegen der Verletzung von Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen nicht befördert werden können oder die Ein- oder Ausreise verweigert wird. Sie haben in diesen Fällen keinen Anspruch auf eine Rückerstattung von gebuchten Leistungen. Allfällige aufgrund der Missachtung von Reisebestimmungen aller Art entstehende Mehrkosten (z.B. Logis-, Rückreise-, Umbuchungs-, Transfer- oder andere Kosten) sind von Ihnen vollumfänglich selbst zu tragen.

13.8 Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord eines Schiffes raten wir werdenden Müttern, die sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden sowie Säuglingen bis zu einem Alter von sechs Monaten von einer Teilnahme an einer Schiffsreise ab. Auf den Transatlantik-Routen und der Route um Westeuropa wird aufgrund der vielen aufeinanderfolgenden Seetage von der Mitnahme von Säuglingen unter 12 Monaten dringend abgeraten.

14. Strafbares Verhalten

Besteht der dringende Verdacht, dass Sie im Ferienort oder auf der Reise eine strafbare und nach schweizerischem Strafrecht mit Freiheitsstrafe bedrohte Handlung begangen haben, sind wir dazu berechtigt, den Reisevertrag mit Ihnen fristlos aufzulösen. Die Rechtsfolgen sind dieselben, wie wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen (Ziffer 8). Schadenersatzansprüche Ihrerseits wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, unseren Verdacht den schweizerischen Strafverfolgungsbehörden zu melden.

15. Besondere Bestimmungen bei Schiffsreisen

15.1 Grosse Havarie

Ihre Beitragspflicht zu einer grossen Havarie sowie ein allfälliger Vergütungsanspruch bei einer zu einer grossen Havarie gehörenden Beschädigung richten sich nach dem auf das Schiff anwendbaren Recht.

15.2 Hilfeleistung – Bergung – Frachtbeförderung

Der Kapitän ist berechtigt, mit dem eingesetzten Schiff anderen Schiffen Hilfe zu leisten, Schiffe zu schleppen und zu bergen sowie Fracht jeder Art zu befördern. Alle derartigen Tätigkeiten, ob vorher angekündigt oder nicht, gelten als Bestandteil der Reise.

 

16.Pandemie/Epidemie

Während einer Pandemie oder Epidemie gelten die staatliche vorgegebenen Massnahmen. Flugverbote und Ausreiseverbote müssen eingehalten werden.

16.1 Annulation von Buchungen

16.1.1 Pauschalreisen

Die Pauschalreisen, welche nicht angetreten werden können aufgrund der staatlichen Massnahme die durch die Pandemie oder Epidemie beschlossen wurde, können storniert oder umgebucht werden. Für die Umbuchung gelten die Umbuchungsbestimmungen vom Reiseveranstalter. Bei einer Stornierung gelten die Bestimmungen vom Reiseveranstalter. Gemäss diesen Bestimmungen, wird festgelegt, ob die Reise kostenlos oder gegen Gebühr storniert werden kann. Sollte durch die Stornierung ein Anspruch auf eine Rückerstattung bestehen, gilt für die Rückerstattung, dass diese als Guthaben auf ein Kundenkonto angelegt wird. Das Guthaben, kann für eine neue Buchung beansprucht werden, aber frühstens dann, wenn dieses Guthaben vom Reiseveranstalter, der Handeys GmbH für eine neue Buchung frei gegegeben wurde.

16.1.2 Nur Flug

Die Flugbuchung, welche nicht angetreten werden kann aufgrund der staatlichen Massnahme die durch die Pandemie oder Epidemie beschlossen wurde, kann storniert oder umgebucht werden. Für die Umbuchung gelten die Umbuchungsbestimmungen von der Fluggesellschaft. Bei einer Umbuchung mit Aufpreis, muss diese vom Käufer übernommen werden. Bei einer Stornierung gelten die Bestimmungen von der Fluggesellschaft. Gemäss diesen Bestimmungen, wird festgelegt, ob der Flug kostenlos oder gegen Gebühr storniert werden kann. Sollte durch die Stornierung ein Anspruch auf eine Rückerstattung bestehen, gilt für die Rückerstattung, dass diese als Guthaben auf ein Kundenkonto angelegt wird. Das Guthaben, kann für eine neue Buchung beansprucht werden, aber frühstens dann, wenn dieses Guthaben, der Handeys GmbH für eine neue Buchung frei gegegeben wurde.

16.1.3 Nur Hotel Buchung

Die Hotelbuchung, welche nicht angetreten werden können aufgrund der staatlichen Massnahme die durch die Pandemie oder Epidemie beschlossen wurde, können storniert oder umgebucht werden. Für die Umbuchung gelten die Umbuchungsbestimmungen vom Reiseveranstalter. Bei einer Stornierung gelten die Bestimmungen vom Reiseveranstalter. Gemäss diesen Bestimmungen, wird festgelegt, ob die Reise kostenlos oder gegen Gebühr storniert werden kann. Sollte durch die Stornierung ein Anspruch auf eine Rückerstattung bestehen, gilt für die Rückerstattung, dass diese als Guthaben auf ein Kundenkonto angelegt wird. Das Guthaben, kann für eine neue Buchung beansprucht werden, aber frühstens dann, wenn dieses Guthaben vom Reiseveranstalter, der Handeys GmbH für eine neue Buchung frei gegegeben wurde.

16.2 Buchungen mit Ratenzahlungsmöglichkeit

Buchungen, die mit der Möglichkeit der Ratenzahlung abgeschlossen wurden, müssen trotz nicht antretbarer Reise monatlich abbezahlt werden. Das nicht antreten der Reise, ist kein vorwand für die Aussetzung der Raten. Handeys kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, das durch das nicht antreten dennoch Raten beglichen werden müssen. Bei nicht bezahlen der Raten, werden die Partner, wie vertraglich festgehalten den Kunden Mahnen und falls nötig das rechtliche Inkasso einleiten. Für alle Kosten, die durch das nicht bezahlen, der Ratenzahlung entstehen, ist der Kunde selber verantworlich.

16.3 Konkurs von Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft

Sollte in der Zeit der Pandemie oder Epidemie, eine Rückerstattung von einem Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft zugesprochen werden, aber ohne diese Anspruch Rückzuvergüten, der Reiseveranstalter oder Fluggeselschaft Konkurs anmelden, so verfallen alle Ansprüche. Bei Konkursanmeldung, können auch keine Guthaben für Kunden angelegt werden, der Leistungsanspruch verfällt gänzlich. Die Haftung der Handeys GmbH ist für diesen Schaden ausgeschlossen-.

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) gelten für die Handeys GmbH.

2020

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